AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mundo del Tenis, Gültig ab 01. Juli 2012

1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit Mundo del Tenis geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. 
Der Vertrag im Tennis-Bereich kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin. 
Mundo del Tenis ist der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-, und Einzeltraining.
Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen zwei und acht Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z. B. Schulklasse o. ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mundo del Tenis kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Eine Trainingseinheit ist mit 60 Minuten gerechnet, ausgenommen Schultennis im Rahmen des "Tennis@School-Projekts"

3. Sporttauglichkeit

Trainierende bzw. ggf. die gesetzlichen Vertreter versichern, dass keine Gründe bekannt sind, welche die Sporttauglichkeit beeinflussen. Dies umfasst insbesondere Verletzungen, Krankheiten sowie die Einnahme von Medikamenten. Treten während des Trainings Einschränkungen wie Schmerzen, Schwächegefühle, Übelkeit o.ä. auf, ist das Trainerteam umgehend zu informieren. Träger von für das Training notwendigen Sehhilfen sind verpflichtet, für den Tennissport geeignete, unzerbrechliche Sehhilfen zu tragen. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen haben diese vorab darüber aufzuklären.

4. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer(innen) Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

5. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer(innen) wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

6. Ausgefallene Stunden

Einzeltraining: 
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. 
Anderenfalls trägt der Leistungsempfänger die Kosten zu 100%. 
Gruppentraining: 
Gruppenunterricht kann nicht von einzelnen Personen nachgeholt werden, wenn mindestens eine Person aus der Gruppe an der Unterrichtsstunde teilgenommen hat. 
Von uns abgesagte Trainingsstunden versuchen wir nachzuspielen. 
Trainingseinheiten, welche durch, von Mundo del Tenis nicht zu verantwortende Umstände ausfallen müssen, gehen zu Lasten des Abonnenten.

7. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.

8. Mängelrügen und Gewährleistung 
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spatestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schaden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. 
Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. 

9. Vertragsauflösung 
Eine vorzeitige Vertragsauflösung bedarf einer schriftlichen Bestätigung der Tennisschule. Ein Anspruch auf Rückerstattung der offenen Beträge besteht nicht. 

10. Datenschutz 
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

11. Recht am eigenen Bild

Während der Trainings-/Kurszeiten und Turniere werden regelmäßig Foto- sowie Videoaufnahmen angefertigt. Diese können beispielsweise auf unserer Website, in sozialen Netzwerken sowie für weitere Vermarktungsmaßnahmen eingesetzt werden. Trainierende bzw. deren gesetzlichen Vertreter Räumen uns ein zeitlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Aufnahmen ein. Eine Nicht-Zustimmung dieser Vereinbarung ist im Rahmen der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.